Taufen und Trauungen sind wieder durchführbar (mit Hygienevor-schriften) und können im Pfarramt angemeldet werden.
Taufen und Trauerfeiern sind unter den geltenden Verordnungen durchführbar und können im Pfarramt angemeldet werden. Dafür gelten dieselben Bestimmungen wie für andere Gottesdienste – d.h. Zugang mit 3G-Regel, Abstandsgebot und Zahlenbeschränkung nach Platzangebot (maximal ca. 60 Personen).